Fraktion im Rat der Stadt Bochum Stellungnahme der CDU-Ratsfraktion zum Schulentwicklungsplan – Teilplan Grundschulen – 2012 - 2017
Die CDU-Ratsfraktion hat in der Ratssitzung am 8. November 2012 der Fortschrei- bung des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen und einige der darin vorge- schlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen abgelehnt. Die CDU erkennt aber ebenfalls die zwingende Notwendigkeit, angesichts der rück- läufigen Schülerzahlen und der dadurch bedingten geringeren Lehrerversorgung durch die Bezirksregierung, Schulraum zu reduzieren. Dies hat die Fraktion auch bei den Einzelabstimmungen zu den schulorganisatorischen Maßnahmen deutlich ge- macht. Da jedoch die gestellten Änderungsanträge von der Mehrheit aus SPD und Grünen allesamt abgelehnt worden sind, konnte die CDU-Fraktion dem unveränder- ten Gesamtvorschlag so nicht folgen. Die Entscheidungen der CDU sind in mehreren Arbeitskreissitzungen in Zusammen- arbeit mit den Vertretern aus den Bezirken und den Ortsteilen getroffen worden. Grundlage für die Meinungsbildung waren folgen Bedingungen: • ausreichende Lehrerversorgung sicherstellen
- Auf eine Reduzierung der Gesamtzahl von Grundschulen kann aufgrund der
seit Jahren rückläufigen Bevölkerungs- und dadurch bedingt auch rückläufige Schülerzahlen nicht verzichtet werden.
- Bezirksregierung setzt auf Basis der Schülerstatistik die Anzahl der zu bilden-
den Eingangsklassen fest => mehr Lehrer werden nicht zugewiesen! (1 Lehrer für 23 Kinder)
• Erreichbarkeit der Schulen/ Versorgung in der Fläche
angemessener Schulraum (nicht überdimensioniert)
Schulwege (nicht nur in Bezug auf die km, sondern auch auf die Art der Wege)
• Sozialräumliche Anbindung der einzelnen Schulen
• Gebäudeunterhaltung der verbleibenden Schulstandorte
• Vermarktbarkeit der frei werdenden Grundstücke
• Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt: 33 Schulen zu viel
=> rein rechnerische Ermittlung, daher ist der Wert zu hoch, aber für die Be-zirksregierung Grund für die Forderung nach Handlungsbedarf => viel früherer Handlungsbedarf! CDU-Forderung bereits vor über 10 Jahren „in jedem Bezirk eine Grundschule schließen = 6 Schulen“
• Notwendiger Zwang zur Haushaltskonsolidierung und die Vereinbarung in der ge-
meinsamen Beratungskooperation mit der Bezirksregierung
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Entscheidungsgrundlage: Der Entwurf SCHULENTWICKLUNGSPLAN - TEILPLAN GRUNDSCHULEN - FORTSCHREIBUNG 2012 – 2017, Stand 17. August 2012 (SEP GS) sowie angefor- dertes Kartenmaterial mit den einzelnen betroffenen Schulstandorten dienten der CDU als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage. Ferner sind mit Vertretern der von Maßnahmen betroffenen Schulen Gespräche geführt worden. Auch Ortstermine ha- ben stattgefunden. Auf Seite 15 des SEP GS informiert die Verwaltung darüber, dass ihre Basis für die Berechnung die Einwohnerdatei ist, aus der die einzuschulenden Kinder anhand ih- res Geburtsdatums abzulesen sind. Diese Zahlen wurden den sechs Stadtbezirken und den 30 Ortsteilen zugewiesen. Die Verwaltung nimmt an, dass sich die zu bil- denden Eingangsklassen überwiegend aus den Kindern der Ortsteile zusammenset- zen werden. Ausnahmen sollen „keinen signifikanten Einfluss“ haben. ALSO hat sich die CDU ebenfalls auf Basis dieser Zahlen ihre Meinung gebildet. (Seite 20 -37, SEP Grundschulen) Die Position der CDU zu den einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen im Ein- zelnen: Bezirk Mitte: Vorschläge der Verwaltung:
– Graf-von-der-Reckeschule: auslaufende Schließung – Carl-Arnold-Kortum-Schule:
– Grundschule Hordel: Teilstandort der GGS Hofstede
CDU im Rat => Zustimmung zu allen drei Verwaltungsvorschlägen Begründung: Die Bezirksregierung Arnsberg hat für den Bezirk Mitte als Auflage gemacht, dauer- haft auf zwei Züge zu verzichten. Es standen in der vorberatenden Arbeitsgruppe zwei Alternativen zur Auswahl:
1. Schließung von zwei kleineren, einzügigen Schulen in Hordel und an der Fah-
rendeller Straße (Carl-Arnold-Kortum-Schule) => Erhalt der kleinen, zweizügi- gen Graf-von-der-Reckeschule in Hamme ODER
2. Schließung der kleinen, zweizügigen Graf-von-der-Reckeschule in Hamme
und Erhalt der beiden Schulen in Hordel und an der Fahrendeller Straße, um den Erhalt in der Fläche des Stadtgebietes besser zu gewährleisten. Die ein-zügigen Systeme sollen als Teilstandorte im Schulverbund mit jeweils einer größeren Grundschule fortgeführt werden, so dass eine ausreichende Lehrer-versorgung über den Verbund sichergestellt ist.
Der Verwaltungsvorschlag stellte die Variante 2 zur Abstimmung. Eine Karte mit den „Einzugsbereichen“ macht deutlich, dass der Bereich der Grund-schule in Hamme vollständig von den verbleibenden Schulen im Umfeld abgedeckt wird. Bei einem Wegfall des Schulstandortes in Hordel würde dagegen eine große Lücke klaffen. Ferner ist sichergestellt, dass alle Kinder der Graf-von-der-Recke-schule im Klassenverband an der Grundschule Hofstede – inklusive aller offenen Ganztagsplätze – untergebracht werden können. Das Gebäude in Hamme ist augen-scheinlich sanierungsbedürftig. Konkrete Zahlen fehlen.
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Die Arbeit der Graf-von-der-Recke-Schule als Vorreiterschule für den Gemeinsamen Unterricht (GU) in der Vergangenheit ist unbestritten und verdient Dank und Aner- kennung, aber mittlerweile sind andere Schulen dem guten Beispiel gefolgt. Inzwi- schen nehmen 28 der Bochumer Grundschulen genauso viele oder mehr GU-Kinder auf. Davon können 17 Schulen als Schwerpunktschulen für den Gemeinsamen Un- terricht bezeichnet werden. Die Graf-von-der-Reckeschule erreicht seit Jahren nicht mehr die geforderte Mindestgröße, so dass die Lehrerversorgung zu Lasten anderer Schulen geht. Die beiden kleineren Schulen sollen als Teilstandorte erhalten bleiben. Auf diese Weise ist im gemeinsamen Schulverbund die Lehrversorgung sichergestellt und die Standorte bleiben in der Fläche erhalten. Bezirk Wattenscheid: Vorschläge der Verwaltung:
– GGS Eppendorf, Ruhrstraße 30: auslaufende Schließung – Südfeldmarkschule (Roonstr. Teilstandort der Glückaufschule): auslaufende
– Entscheidung außerhalb dieses Schulentwicklungsplanes: Aufgabe des
Hauptstandortes der Grundschule Leithe an der Bertramstraße zu Gunsten des bisherigen Teilstandortes an der Schulstraße
CDU im Rat => Ablehnung aller drei Verwaltungsvorschlägen mit Änderungs- anträgen GGS Eppendorf, Ruhrstraße 30: Dieauslaufende Schließung wurde abgelehnt. Gründe der CDU: Die im SEP auf Seite 25 nachgewiesenen Schülerzahlen für den Ortsteil Eppendorf sind so gering, dass ein zweizügiges Schulgebäude ausreicht. Unter II. Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen - 1. Berechnungshinweise und allgemeine An- merkungen auf Seite 15 führt die Verwaltung an, dass sie von der Annahme ausgeht, „dass die im Stadtgebiet bzw. Ortsteil lebenden Kinder zum überwiegenden Teil wegen der kürze- ren Schulwege ihre wohnortnächste Schule besuchen werden. Dass dies in einigen Fällen nicht zutrifft, hat für die auf grundsätzlichen Annahmen gründende Bedarfsanalyse der zu bildenden Eingangsklassen für die Grundschulen in den Ortsteilen im Prognosezeitraum keinen signifikan- ten Einfluss. Deshalb stützt sich die Bedarfsanalyse wegen der größeren „Zielgenauigkeit“ auf den Ortsteil und nicht auf eine – wenn auch grundsätzlich mögliche - Prognose für jede einzelne Grundschule.“ Der Schulweg aus Eppendorf zum Gebäude Ruhrstraße 150 führt über Gehwege mit unebenen Untergrund (Wurzelwerk) und zum Teil entlang von unbewohntem Gebiet. Das Gebäude an der Ruhrstraße 150 ist für eine vierzügige Schule ausgelegt und für die in Zukunft erwarteten Kinder im Ortsteil Eppendorf überdimensioniert. Das größere Ge- bäude erfordert mehr Reinigungs- und Unterhaltungsaufwand. Die Schüler der Ruhrstraße 150 müssten auch von umliegenden Schulen aufgenommen werden können. Das Grundstück an der Ruhrstraße 150 liegt nahe des Zeppelindamms und lässt sich aufgrund der Größe und Lage vermutlich gut vermarkten.
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Südfeldmarkschule, Roonstr. Teilstandort der Glückaufschule: Die auslaufende Schließung wurde abgelehnt. Gründe der CDU: Die im SEP auf Seite 25 angegebenen Zahlen für den Ortsteil in Verbindung mit den möglichen Zügigkeiten der beiden „verbleibenden“ Schulstandorte ergeben einen Bedarf für die Fortführung des Teilstandortes. Aufgrund der Insellage des Wohngebiets „Südfeldmark“ sind die alternativen Schulwege für die Kinder nicht tragbar. Im Wohngebiet findet zurzeit ein Generationenwechsel statt, der auch neue Kinder (z.T. die Enkel der vorherigen Bewohner) mit sich bringt. Außerhalb des SEP: Standortentscheidung Grundschule Leithe: Aufgabe des Hauptstandortes der Grundschule Leithe an der Bertramstraße zu Gunsten des bis- herigen Teilstandortes an der Schulstraße wurde von der CDU abgelehnt. Gründe der CDU für den Erhalt des Standortes Bertramstraße: Die im SEP auf Seite 25 nachgewiesenen Schülerzahlen für den Ortsteil Leithe sind so gering, dass ein zweizügiges Schulgebäude ausreicht. Unter II. Entwicklung der Schüle- rinnen- und Schülerzahlen - 1. Berechnungshinweise und allgemeine Anmerkungen auf Seite 15 führt die Verwaltung an, dass sie von der Annahme ausgeht, „dass die im Stadt- gebiet bzw. Ortsteil lebenden Kinder zum überwiegenden Teil wegen der kürzeren Schulwege ihre wohnortnächste Schule besuchen werden. Dass dies in einigen Fällen nicht zutrifft, hat für die auf grundsätzlichen Annahmen gründende Bedarfsanalyse der zu bildenden Eingangsklassen für die Grundschulen in den Ortsteilen im Prognosezeitraum keinen signifikanten Einfluss. Deshalb stützt sich die Bedarfsanalyse wegen der größeren „Zielgenauigkeit“ auf den Ortsteil und nicht auf eine – wenn auch grundsätzlich mögliche - Prognose für jede einzelne Grundschule.“ Das Gebäude an der Schulstraße ist für eine vierzügige Schule ausgelegt und für die in Zukunft erwarteten Kinder im Ortsteil Leithe überdimensioniert. Das größere Gebäude erfordert mehr Reinigungs- und Unterhaltungsaufwand. Auch die anstehenden Sanie- rungskosten sind deutlich höher. Das Grundstück an der Schulstraße liegt nahe der Berliner Straße und lässt sich auf- grund der Größe und Lage vermutlich gut vermarkten. Die Grundschule Leithe ist stark in den Ortsteil eingebunden und der vorgeschlagene Standort an der Schulstraße befindet sich nicht mehr im Ortsteil Leithe. Bezirk Nord: Vorschlag der Verwaltung:
Rosenbergschule: Schließung
CDU im Rat => Zustimmung zum VW-Vorschlag Gründe der CDU: Seit vielen Jahren ist die Mindestgröße, die eine ausreichende Lehrerversorgung si- cherstellt, nicht mehr erreicht worden. Die Maischützenschule verfügt über ausrei- chende Räumlichkeiten. Die Schulkonferenzen und die Bezirksvertretung hatten kei- ne Einwände.
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Bezirk Ost: Vorschläge der Verwaltung:
– GGS Kirchschule Langendreer: auslaufende Schließung – GGS An der Bömmerdelle: Teilstandort GGS Am Neggenborn CDU im Rat => Ablehnung der beiden Verwaltungsvorlagen GGS Kirchschule Langendreer Alte Bahnhofstraße 12: Die auslaufende Schlie- ßung wurde abgelehnt. Gründe der CDU: Die Schule liegt inmitten von Langendreer und kann die Räumlichkeiten der benach- barten Gemeinde der Christuskirche für Veranstaltungen und deren Grünflächen un- entgeltlich mitnutzen. Die Schule ist fest mit der Bevölkerung verbunden. Es handelt sich um Bochums älteste Grundschule. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Die ge- forderte Mindestgröße für Schulen wurde in den meisten Fällen erreicht. GGS An der Bömmerdelle: Die Bildung eines Teilstandortes der GGS Am Neggen- born wurde abgelehnt. Gründe der CDU: Die aktuellen Anmeldezahlen belegen die hohe Akzeptanz des Schulstandortes. Auch wenn die auswärtigen Kinder aus Witten nicht mitgerechnet würden, liegen ausreichende Anmeldungen für die Bildung von zwei Klassen vor, die jeweils An- spruch auf einen Lehrer haben (>= 23 Kinder).
Bezirk Süd:
Vorschlag der Verwaltung: Borgholzschule: wird Teilstandort der Brenschederschule CDU im Rat => Zustimmung zum VW-Vorschlag Gründe: Durch den Verbund der beiden Grundschulen wird laut Verwaltung eine ortsnahe Versorgung mit Schulraum sowie eine angemessene Klassengröße und eine ausrei- chende Lehrerversorgung (siehe schulfachliche Stellungsnahme) sichergestellt. Fer- ner sichert der Verbund auch das Angebot an OGS-Plätzen vor Ort bzw. ermöglicht dessen Ausbau. Die Brenscheder Schule und die Borgholzschule liegen lediglich 500 Meter Schulweg voneinander entfernt. Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, an dem grundsätzlich einzügigen Teil- standort Borgholzschule auch zwei Eingangsklassen aufzunehmen. Durch diese Op- tion besteht für den Standort die Möglichkeit, sich im Planungszeitraum weiter zu etablieren, so dass bei der nächsten Planung auch eine erneute Eigenständigkeit nicht auszuschließen ist. Die Bezirksvertretung Süd hat der Vorlage einstimmig zu gestimmt. Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
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