Offizielle Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung
Vergütungsregelung zur Änderung der Gruppentherapie
Arzneimittel Recht
Keine Sonderbehandlung bei der Honorarfestsetzung
Erratum
Landesausschuss in Hessen weist freie Arztsitze aus
Nur noch zwei Kassennummern: Fusion der Kostenträger Ost und West
Verordnung von BH, Brust-Prothese und Badeanzug
Abrechnung Regierungspräsidium Jugendarbeitsschutz- Darmstadt untersuchungen Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Gutleutstraße 114 60327 Frankfurt am Main
jugendarbeitsschutz) zur Verfügung.
scheine zur Kostenforderung nach Name, Anschrift und Stempel der
gedessen auch keine Erstattung chungsleistungen in diesen Fällen
nicht online mit der KV Hessen ab-
Rund anderthalb Jahre nach der Um-stellung bestehen, nach Aussage desRegierungspräsidiums Darmstadt, im
GOPs 11320 – 11322 OMIN Codes in neuen Begründungs-
noch Irritationen. Fehlende Berechti-gungs-/Überweisungsscheine führen
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.10.2013 die numerischen Codes, die die Leistungen im De- tail beschreiben, zusätzlich zu den GOPs 11320 – 11322 in den neuen Feldkennungen anzugeben sind!
Zum 01.10.2013 werden neue Feldkennungen eingeführt:
len, dass Untersuchungsberechti-gungsscheine sowie die Überwei-
Feldkennung Feldbezeichnung
sungsscheine bei Ergänzungsuntersu- chungen (VKNR 40854/00) bis spä- testens zum 10. Kalendertag nach Quartalsende direkt an das
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Änderung der Mutterschafts- richtlinien Screening auf nur im Zeitraum zwischen der Gestationsdiabetes 25. (= 24 + 0) und der 28. (=27 + 6) Schwangerschaftswoche abge-
Hier die Leistungen noch einmal im Überblick:
Leistung
Vortest auf Gestationsdiabetes gemäß Abschnitt A Nr. 8 der Mutterschaftsrichtlinien,
Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes
gemäß Abschnitt A Nr. 8 der Mutterschaftsrichtlinien, bewertet mit 365 Punkten
Glukosebestimmung im venösen Plasma im Rahmen des Screenings auf Gestationsdiabetes
nach den GOP 01776 und 01777 zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes gemäß
Abschnitt A Nr. 8 der Mutterschaftsrichtlinien, je Untersuchung, bewertet mit 45 Punkten
Psychotherapie-Richtlinie
• GOP 35203 – Tiefenpsychologisch Die KBV gibt folgende Abrech- Vergütungsregelung nungsempfehlung nach der Ge- bührenordnung für Ärzte zur Änderung der Gruppentherapie
Anpassung der Gebührenordnungs-position im EBM beschlossen hat,
ten Psychotherapie-Richtlinie am umfang der angepassten Richtlinie
Führt der Vertragsarzt eine Behand-lung im Rahmen der geänderten
Hier die Empfehlung der KBV, der Als Mindestteilnehmerzahl werden
genannt. Nach der geänderten Anpassung im Einheitlichen Richtlinie sind es jedoch drei Teil- Bewertungsmaßstab steht nehmer. Durch die Verringerung sol-
drei und fünf Teilnehmern, erfolgt eine Abrechnung im Rahmen der Kostenerstattung nach der Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ).
fundierte Psychotherapie (Kurz-zeittherapie, Gruppenbehand-lung),
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Sicherheitsrisiken Diclofenac® und Flupirtin®
In einem Rote-Hand-Brief informie-
ren die Hersteller in einem Sicher- heitshinweis die Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzte- schaft über neue Kontraindikatio- nen und Warnhinweise bei der Verschreibung von Diclofenac
Flupirtin – Katadolon®, Tranco- long®, Trancopal® u. a. – ist ein
• Die Dauer der Behandlung für orale Darreichungsformen und
kobewertung für den Einsatz von gungsleitlinie (NVL) Kreuzschmerz
Zäpfchen darf zwei Wochen
soll Flupirtin nicht zur Behandlung nicht überschreiten.
Diclofenac hat ein geringfügiges von akuten und chronischen nicht Dies führt nun zu folgenden schen Arzneimittelagentur (EMA) Verordnungseinschränkungen:
• Leberwertmessungen müssen
• Die derzeit verfügbaren Daten mittel und Medizinprodukte (BfArM)
in wöchentlichen Abständen während der Behandlung durch-
Rote-Hand-Brief über die Einschrän- geführt werden. Falls abnorme kung der therapeutischen Ziel-
tischer Ereignisse, vergleichbar mit gruppe und Begrenzung der Be-
dem selektiver COX-2-Hemmern, handlungsdauer für Flupirtinhal- tige Arzneimittel nach Bewer-
• Diclofenac ist jetzt kontraindi- tung des Lebertoxizitätsrisiko in- ziert bei Patienten mit bestehen- formiert.
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Richtlinie des G-BA § 116 b SGB V Leistungserbringung erfolgt am Tätigkeitsort der Teamleitung
2014 vorgesehen. Die Leistungser- bringung ist erst möglich, wenn
Die Mitglieder des Kernteams diese Anlagen in Kraft sind.
sichtlich für die gastrointestinalen ASV-Berechtigte (§ 2 ASV-RL)
men Sprechstunde mindestens an einem Tag in der Woche am Tätig-
sammenarbeit in einem interdiszi- Anzeige beim erweiterten Lan- plinären Team voraus. Die interdis- desausschuss
ziplinäre Zusammenarbeit kann imRahmen von vertraglich vereinbarten
nannten) Kernteam und bei medi-
zinischer Notwendigkeit zeitnah hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten. Bei onkologischen
2013 vorgesehen. Die Geschäfts- stelle ist bei der KV Hessen ange-
gekommen, die Anforderungen, siedelt. die für alle
Die Mitglieder des interdisziplinärenTeams müssen über ausreichend Er-
Behandlungsumfang (§ 5 ASV-RL)
1. schweren Verlaufsformen von fahrung in der Behandlung von Pa-
Erkrankungen mit besonderen tienten des spezifischen Versor-
Vergütung
3. hochspezialisierten Leistungen cherungsvereinbarungen nach § 135
Die Vergütung erfolgt für alle leis-tungsberechtigten Vertragsärzte und
gelten, zu regeln.
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gericht (BSG) in einem Termin am regelungen hat die KV Hessen das
2. In der zweiten Übergangsphase Praxen in der Aufbauphase gilt die
erfolgt die Anpassung des EBM Besonderheit, dass ihnen in der Auf-
(z. B. Zusatzvergütungen) durch bauphase, die auf einen Zeitraum
hausgesellschaft (DKG) ergänzten messen werden kann, die Steigerung
3. Eigene Vergütungsstruktur durch möglich sein muss, während dies an-
dreiseitige schiedsfähige Verträge deren, noch nach der Aufbauphase
auf Bundesebene zwischen KBV; unterdurchschnittlich abrechnenden
Die KV Hessen wird auf ihren In- ternetseiten und in „Auf den Punkt” laufend über den Fort- gang der Umsetzung zur Einfüh- rung der ambulanten spezial- fachärztlichen Versorgung, insbe- sondere ab welchem Zeitpunkt Teilnahmeanträge gestellt wer- den können, informieren.
● Zi vorliegenden Klageverfahren.
ebenfalls nicht erkennen und wiesdie Klage der Praxis ab.
Verzögerungen beim Praxisaufbau
meinschaftspraxis, die seit 2001 be-stand und nach einer Zeit der Nicht-
Keine Sonder- behandlung bei der
Ende Juni 2004 neu genehmigtwurde. Im Jahr 2008 wurde eine
Honorarfestsetzung
neue Partnerin in die bestehendePraxis aufgenommen. Im Juli 2009
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Sicherstellung Wehrbereichsverwaltung Mammakarzinom-OP Landesausschuss in Nur noch zwei Verordnung von BH, Hessen weist freie Kassennummern: Brust-Prothese und Arztsitze aus Fusion der Kosten- Badeanzug träger Ost und West
Die Tabelle „Allgemeine fachärztlicheVersorgungsebene“ auf Seite 13 im
Die korrekte VKNR für Bundes- wehr Musterg lautet 79869 statt
tragen muss. Beispielsweise auchdann, wenn eine Ablation der
Richtig lautet der Satz aber “…Beispielsweise auch dann, wenn keine Ablation der Mamma vorgenommen wurde, …“.
in „info.service“-Ausgabe 4-2013. Wir bitten für die Irritationen um Entschuldigung! Die Berufsgenossenschaften teilen mit:
Herr Dr. med. Askevold wird seit
Herr Dr. med. Heist wird ab dem
Herr Dr. Gratz wird ab sofort als nie-
dem 01.08.2013 als Arzt des St. 01.10.2013 als niedergelassener Arzt
Herr Dr. med. Erben wird ab sofort
Herr Dr. med. Britsch wird ab dem
Herr Dr. med. Hüttich wird als stän-
Herr Dr. med. Riemenschneider
Herr Seibert, Arzt für Chirurgie und
Herr Kegel wird seit 01.10.2013 als
Herr Dr. med. Behr wird ab sofort
Auf den Punkt – info.service I Nr. 5-2013
Sie finden uns im Internet unter: Kontakt zur Redaktion: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Redaktion „Auf den Punkt“
REPUBLICA BOLIVARIANA DE VENEZUELA - MINISTERIO DE INFRAESTRUCTURA - ___________________________________________________________________________________________________ NORMAS Y PROCEDIMIENTOS TÉCNICOS EN MATERIA DE CONSERVACIÓN, ADMINISTRACIÓN Y APROVECHAMIENTO DE LA INFRAESTRUCTURA VIAL (Disposición Transitoria Sexta del Decreto 1.535) Administración directa de la recaudaci
PROTOCOL CONCERNING THE INTERPRETATION OF PARAGRAPH 7 OF THE PROTOCOL TO THE AGREEMENT BETWEEN THE GOVERNMENT OF THE PEOPLE’S REPUBLIC OF CHINA AND THE GOVERNMENT OF THE UNITED STATES OF FOR THE AVOIDANCE OF DOUBLE TAXATION AND THE PREVENTION OF FISCAL EVASION WITH RESPECT TO TAXES ON INCOME, SIGNED AT BEIJING ON APRIL 30, 1984. The Government of the People�