Bayer CropScience SICHERHEITSDATENBLATTnach EG-Richtlinie 2001/58/EG
1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktinformation
Alfred-Nobel-Straße 50 40789 Monheim Deutschland
Telefon +49(0)69-305-5748 Telefax +49(0)69-305-80950 Auskunftsgebender Bereich
Material and Transport Safety Management +49(0)69-305-82369/12588
+49(0)2133-51-4233 (Sicherheitszentrale Dormagen, Bayer AG)
Bayer CropScience Deutschland GmbH Elisabeth-Selbert-Straße 4a D-40764 Langenfeld Deutschland Telefon: 02173 / 20760
2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Chemische Charakterisierung
Suspensionskonzentrat (SC) 40% Chlorthalonil (500g/l)
Gefährliche Inhaltsstoffe 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizt die Augen und die Atmungsorgane. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
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Allgemeine Hinweise
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.
Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Vergiftungssymptomen sofort Arzt hinzuziehen.
Hautkontakt
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden an der Haut einen Arzt aufsuchen.
Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Medizinalkohle einnehmen lassen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt
Symptome
Magen-Darm-Beschwerden, Augen- und Schleimhautreizung, Hautrötung, Sensibilisierung, Blut im Urin
Behandlung
Symptomatische Behandlung. Haut und Schleimhaut mit Antihistaminica und Corticoidpräparaten behandeln. Bei Lungenreizung: Erstbehandlung mit Corticoid-Spray, z.B. Auxiloson-, Pulmicort-Dosieraerosol. (Auxiloson und Pulmicort sind registrierte Warenzeichen). Wenn größere Mengen aufgenommen wurden, folgende Maßnahmen einleiten: Magenspülung unter Gabe von Aktivkohle, ggf. Weiterbehandlung. N-Acetylcystein (Fluimucil; registriertes Warenzeichen). Nieren und Atmungsfunktionen überwachen.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht; Löschmassnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
Das Produkt selbst brennt nicht. Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebel kühlen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Verfahren zur Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur,Universalbinder) aufnehmen. Kontaminiertes Material vorschriftsmässig entsorgen.
Zusätzliche Hinweise
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung, siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Den Behälter fest verschlossen halten. Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter
In Originalverpackung dicht geschlossen halten. Vor extremer Hitze- und Kälteeinwirkung schützen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten.
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Technische Schutzmaßnahmen
Siehe Kapitel 7. ; keine darüberhinausgehenden Massnahmen erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz nur bei Aerosol- oder Nebelbildung. Vollmaske mit Kombinationsfilter A2/P3
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten. Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Erscheinungsbild Sicherheitsrelevante Daten
bei 25 °C Der angegebene Wert bezieht sich auf den technischen Wirkstoff Chlorothalonil.
40,8 mN/m bei 20 °C Wurde in 1%-ige Lösung in destilliertem Wasser bestimmt.
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
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LC50 (Ratte) > 1,96 mg/l Expositionszeit: 4 h
Sensibilisierung sensibilisierend (Meerschweinchen)
Einstufung: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. OECD 406, Buehler Test
Hinweise auf kreberzeugende Wirkung bei hoher Dosierung im Tierversuch vorhanden.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Ökotoxische Wirkungen
(Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)) < 1 mg/l
EC50 (Wasserfloh (Daphnia magna)) < 1 mg/l Expositionszeit: 48 h
EC50 (Algen) < 1 mg/l Expositionszeit: 72 h
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Reste nicht in den Ausguß leeren. Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
Gebinde nicht für andere Produkte verwenden. Vollständig entleerte und gespülte Pflanzenschutzmittelbehälter dem kostenlosen Verpackungsrücknahmesystem PAMIRA (PAckMIttel Rücknahme Agrar) zuführen. Nicht restentleerte Verpackungen sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt
020108 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR/RID/ADNR
Gefahrzettel 9 Verpackungsgruppe III Gefahren-Nr.
UN 3082 UMWELTGEFAEHRDENDER STOFF, FLUESSIG, N.A.G.
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Meeresschadstoff Meeresschadstoff Bezeichnung des Gutes
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
Klasse 9 Verpackungsgruppe III Bezeichnung des Gutes
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
15. VORSCHRIFTEN
Kennzeichnung und Einstufung gemäß EG-Richtlinie für gefährliche Zubereitungen 1999/45/EC und nachfolgende Änderungen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
WHO-Klassifizierung: III (Slightly hazardous)
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Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse WGK 3 stark wassergefährdend
Unterliegt der Störfallverordnung Anhang I, Liste gefährlicher Stoffe, Nr. 9a
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten: - 94/33/EC Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten: - 92/85/EEC.
16. SONSTIGE ANGABEN Weitere Information
Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitt 2:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Die Klassifizierungen in Kapitel 15 dieses Sicherheitsdatenblattes sind von der Europäische Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EC und nachfolgenden Anpassungen) abgeleitet.Die Anwendung der Gesetzgebung für Pflanzschutzmittelzubereitungen durch die EU-Mitgliedsstaten erfolgt ab 30.Juli 2004. Die Angaben in diesem Datenblatt entsprechen den in der EWG-Richtlinie 1991/155/EWG und nachfolgenden Änderungen festgelegten Anforderungen. Dieses Datenblatt ergänzt die Anweisungen der Herstellerfirma, ersetzt sie aber nicht. Den darin enthaltenen Angaben wurden die zur Zeit der Erstellung des Datenblatts vorhandenen Kenntnisse zugrunde gelegt. Überdies werden Anwender an die Gefahren erinnert, die aus einer zweckfremden Verwendung des Produktes entstehen können. Die erforderlichen Angaben entsprechen der jeweils gültigen EWG-Gesetzgebung. Angesprochene Kreise werden gebeten, etwaige darüber hinausgehende nationale Anforderungen zu beachten.
Abänderungen von der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.
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