Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bei Ihnen wurde ein sogenanntes Screening auf Methicillin Resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
durchgeführt. Diese Untersuchung dient dazu, Patienten mit einer MRSA-Besiedelung frühzeitig zu
Welche Bedeutung hat MRSA für Sie als Patient?
Die natürliche Schutzfunktion der Haut und des Nasen-Rachenraumes wird durch ein Bakterium
sichergestellt, dass mit wissenschaftlichem Namen als Staphylococcus aureus bezeichnet. In aller
Regel verursacht dieses Bakterium dort keinerlei Beschwerden. Viele gesunde Menschen sind Träger
von Staphylococcus aureus-Bakterien ohne es zu wissen oder zu merken.
Staphylokokken können unter bestimmten Umständen auch eine Infektionsquelle darstellen. Eine
bestehende Infektion lässt sich aber in der Regel gut mit gängigen Antibiotika behandeln.
Die Methicillin Resistenten Staphylococcus aureus-Stämme sind durch genetische Veränderungen für
eine Vielzahl gängiger Antibiotika wirkungslos geworden. Sie sind daher im Falle einer Infektion
schwieriger und nur mit sogenannten Reserveantibiotika zu behandeln.
Es ist für den Patienten, der sich einer medizinischen Behandlung unterzieht, als auch für den
behandelten Arzt wichtig zu wissen, ob eine Besiedelung (sog. Kolonisierung) mit MRSA-Bakterien
besteht. Wenn dies der Fall ist, kann MRSA bei medizinischen Eingriffen wie Beatmung, Operation
oder bei immungeschwächten Patienten eine Infektion zur Folge haben.
Das Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg hat sich daher dazu entschlossen, alle stationär zu
behandelnden Patienten vor bzw. bei Aufnahme auf eine mögliche MRSA-Besiedelung zu
untersuchen (screenen). Damit wollen wir ein mögliches Infektionsrisiko für Sie sicher ausschließen
und auch eine Ausbreitung des Bakteriums im Krankenhausbereich vermeiden.
Wie erfolgt die MRSA-Untersuchung?
Die Untersuchung erfolgt mittels steriler Wattestäbchen:
Mit einem Wattestäbchen werden bei Ihnen die Nasenvorhöfe und der Rachen abgestrichen.
Sind bei Ihnen chronische Wunden vorhanden, so werden auch diese mit einem weiteren
Die Wattestäbchen werden in unserem Labor entsprechend bearbeitet, so dass nach ca. 24 Stunden
ein vorläufiges Ergebnis vorliegt. Die endgültige Befundmitteilung erfolgt in der Regel nach 2-3 Tagen.
Bin ich krank wegen MRSA?
Wird bei Ihnen eine Besiedelung mit MRSA im Nasen-Rachenraum nachgewiesen, bedeutet dies nicht
zwangsläufig eine krankhafte Infektion. Liegen keine erkennbaren Symptome vor (z.B.
Wundinfektionen), sind Sie lediglich „kolonisiert“ und müssen nicht mit Antibiotika behandelt werden.
Eine Kolonisierung stellt aber möglicherweise für Ihre anstehende Behandlung und auch für Ihre
Mitpatienten ein Risiko dar. Ob bei Ihnen eine Infektion durch MRSA vorliegt oder aber „nur“
Kolonisierung vorliegt, sagt Ihnen Ihr behandelnder Arzt. Fragen Sie Ihn!
Seite 1 von 2 Was passiert bei einem Nachweis von MRSA mit mir?
Sollten wir bei Ihnen eine MRSA-Besiedelung feststellen, so
werden Sie und ihr Hausarzt umgehend von ihrem
erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, werden besprochen
Rachenraumes, erfolgt vor einer geplanten stationären
Aufnahme eine Sanierungsbehandlung (sogenannte Dekontamination) durch Ihren Hausarzt. Bei
einem ungeplanten Aufenthalt in unserem Krankenhaus erfolgt die Sanierung vor Ort.
Die schrittweise Dekontamination wird wie folgt durchgeführt:
Fünf Tage lang muss von Ihnen die Nasensalbe (Bactroban/Mupirocin) drei Mal täglich in die Nase
eingebracht werden: Salbe aufbringen und die Nase zudrücken.
Fünf Tage lang muss mit einer antiseptischen Gurgellösung gegurgelt werden. Beachten Sie die
Fünf Tage lang muss die Haut und das Haar einmal täglich mit antiseptischen Seifen gewaschen
Beachten Sie hier Hautverträglichkeit, Angaben des Herstellers und die Einwirkzeit. Hierbei hat sich
bewährt, unter der Dusche nach dem Einschäumen die Zähne zu putzen. Nach Ende des
Zähneputzens können Sie den Schaum abspülen.
Bei Durchführung einer Sanierungstherapie zuhause sind die Dekontaminationsmittel in der Apotheke
erhältlich. Lassen Sie sich diesbezüglich durch Ihren Apotheker beraten. Antibiotische Nasensalbe ist
Hautdekontaminationsmittel (desinfizierende Seifenpräparate etc.) sind nicht verschreibungspflichtig.
Die Kosten hierfür werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Bin ich nach 5 Tagen Sanierung wieder MRSA-frei?
Um dieses festzustellen, sind zunächst drei Kontrollabstriche erforderlich. Alle Abstriche müssen
Daher dürfen ab dem 6. Tag keine Sanierungsmittel mehr angewendet werden.
Am 7. / 8. und 9. Tag erfolgen die Kontrollabstriche von Nase, Rachen und evtl. vorhandener Wunden
Wird in diesen Abstrichen kein MRSA nachgewiesen, so gelten sie als MRSA-frei und es sind
zunächst keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich.
Erneute Kontrollabstriche sollten jedoch durch Ihren Hausarzt nach 3 / 6 und 12 Monaten durchgeführt
Sollte in einem der Kontrollabstriche MRSA nachgewiesen werden, muss die Sanierung in Absprache
mit Ihrem Hausarzt wie bereits zuvor beschrieben wiederholt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema MRSA finden Sie auf der Internetseite des EUREGIO-Projekt
Netzwerks ( mrsa-net ) unter http://www.mrsa-net.nl/de/oeffentlichkeit
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