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Wer wird im Land Bremen geimpft?
Nach der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission der Bundesrepublik (STIKO) sollen 3 Gruppen zeitlich nacheinander geimpft werden: 1. Medizinisches Personal (z. B. Bedienstete in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen), Polizei und Feuerwehr (in Bremen nur Berufsfeuerwehr) Chronisch Kranke (z. B. Menschen mit Lungenerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Diabetes, krankhaftem Übergewicht, Schwangere. alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger Zum Ablauf der Impfaktion werden rechtzeitig weitere Informationen bekannt gegeben werden z. B. im Internet unter www.schweinegrippe.bremen.de, während der Impfaktion über die Hotline unter den Nummern 0421/361-1 44 44 (Bremen) oder 0471/596-1 44 44 (Bremerhaven) und in örtlichen Zeitungen. Das Land Bremen bereitet sich gegenwärtig auf den geordneten Ablauf der Impfaktion vor und steht dabei in engem Kontakt mit allen relevanten bremischen Einrichtungen (z.B. Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Betriebsärzte, Logistik- und Transporteinrichtungen. Wo kann man sich impfen lassen?
Der „Schweinegrippe“-Impfstoff ist nicht im freien Handel erhältlich. Medizinisches Personal, Feuerwehr und Polizei wird über Betriebsärzte bzw. die Gesundheitsämter geimpft. Chronisch Kranke und impfwillige Bürger werden im Anschluss in sogenannten Schwerpunktpraxen oder den bremischen Gesundheitsämtern geimpft (Liste mit allen Adressen im Flyer auf dieser Seite) Sollte ich mich überhaupt impfen lassen?
Grundsätzlich besteht die Empfehlung der Impfung sowohl für die saisonale als auch die Schweine-Grippe durch die WHO und die STIKO (Ständige Impfkommission). Sie können sich auch informieren in den Medien oder im Internet unter www.rki.de, www.wir-gegen-viren.de Individuelle Fragen müssen Sie mit Ihrem Hausarzt, den Ärzten in den Impf-Schwerpunktpraxen oder in den Gesundheitsämtern besprechen. Können Schwangere und Kinder auch die Impfung bekommen?
Kinder können ab einem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Für Schwangere ab dem 2. Trimenon und Wöchnerinnen liegt ebenfalls eine Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) vor. Die STIKO weist aber darauf hin, dass die Impfung grundsätzlich nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung, insbesondere bei chronisch Kranken, Kindern und Schwangeren vorgenommen werden soll. Die Frage kann grundsätzlich nur im Einzelfall entschieden werden. Zur Beratung stehen die Haus- und Fachärzte sowie das Gesundheitsamt zur Verfügung. Wo kann man sich in Bremen/allgemein weiter informieren?
Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden, zum Beispiel auf den Influenza-Seiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de und www.wir-gegen-viren.de. Fragen zu den Impfungen auch beim Paul-Ehlich-Institut, zuständig für die Zulassung von Impfstoffen unter www.pei.de. In Bremen unter www.schweinegrippe.bremen.de.und der Hotline der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unter 0421/361-14444 und 0471/596-14444 Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine kostenlose Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet. (Telefon: 030 346 465 100). Warum gibt es unterschiedliche Empfehlungen zu prioritären Gruppen bei
den Impfungen gegenSchweinegrippe und Wintergrippe (saisonale
Grippe)?
Die Krankheitsverläufe und die betroffenen Personenkreise sind unterschiedlich.
Bei der Schweinegrippe werden eher die jüngeren und mittleren Jahrgänge
krank, bei der Wintergrippe eher die ganz jungen und alten Menschen.
Bei beiden Erkrankungen sind insbesondere chronisch kranke Menschen
besonders gefährdet für einen schwereren Krankheitsverlauf und
Komplikationen.
Besteht ein Impfzwang?
Nein, die Impfung wird nur empfohlen, ein Impfzwang besteht nicht. Was kostet mich die Impfung?
Die Impfung ist kostenfrei. In den Impf-Schwerpunktpraxen muß auch keine Praxisgebühr bezahlt werden. Bietet die Impfung einen Schutz gegen eine 2. Welle der Schweinegrippe?
Nach den bisherigen Untersuchungen werden für einen umfassenden Impfschutz 2 Impfungen im Abstand von mindestens 2 Wochen empfohlen. Bereits ca. 10 Tage nach der 1. Impfung wird nach bisherigem Stand des Wissens bei vielen Geimpften ein ausreichender Impfschutz gegen die Schweinegrippe aufgebaut. Man geht davon aus, dass zumindest ein Teilschutz bestehen bleibt, auch wenn sich das Virus noch verändern sollte. 10. Ich bin im x. Monat schwanger? Soll ich mich impfen lassen? Gibt es
spezielle Beratungsstellen bzw. Impfstellen für Schwangere?
11. Ist die Impfung für Kinder bzw. Säuglinge empfohlen? Gibt es spezielle
Beratungs- bzw. Impfstellen für Kinder?
Natürlich können alle Impfstellen auch Kinder impfen, sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven gibt es aber auch spezielle Impfstellen für Kinder (siehe Liste im Flyer auf dieser Seite), auch in den Gesundheitsämtern können Impfungen durch Kinderärzte durchgeführt werden. Sorgeberechtigter
das Kind zur Impfung begleiten?
Ja, natürlich. Ab 16 Jahre ist die Begleitung durch Sorgeberechtigte wünschenswert, aber nicht mehr unbedingt erforderlich.
13. Ich leide unter x . Soll / Kann ich mich impfen lassen?

Grundsätzlich sollten sie dies zunächst mit Ihrem behandelnden Hausarzt besprechen. Die Hausärzte können individuell bei bestimmten Vorerkrankungen beraten, ob eine Impfung gegen Schweinegrippe sinnvoll oder nicht angezeigt ist. Auch die impfenden Ärzte stehen für Beratungen zur Verfügung.
14. Mit welchen Nebenwirkungen bzw. welchen Impfreaktionen muss ich
rechnen?
Nach bisherigem Stand des Wissens wird die Impfung gegen Schweinegrippe von den Impflingen gut vertragen. Nebenwirkungen betreffen insbesondere Reaktionen an der Einstichstelle, seltener auch ein leichtes Krankheitsgefühl mit geringem Temperaturanstieg oder leichten Kopf- und Gliederschmerzen. Langfristige Impfschäden wie Lähmungen können, auch wenn sie sehr selten sind, nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Als Schwangere sollten Sie in jedem Fall vorher ärztlichen Rat einholen! Weitere Fragen kann Ihnen der Hausarzt oder der impfende Arzt beantworten.
15. Was passiert, wenn ich Impfschäden erleide?

Die Impfung wird von der STIKO (Ständigen Impfkommision am Robert- Koch Institut) empfohlen, Bund und Länder haften somit vollständig bei Impfschäden.
16. Ich habe davon gehört, dass es Impfstoffe mit sogenannten Adjuvanzien
gibt? Was sind Adjuvanzien? Wofür sind Adjuvanzien im Impfstoff
erforderlich? Wird die Impfung mit einem Impfstoff mit Adjuvanzien gut
vertragen? Gibt es auch Impfstoff ohne Adjuvanzien? Ist der Impfstoff
ausreichend getestet? Ist es zutreffend, dass erstmals ein Impfstoff mit
Adjuvanzien eingesetzt wird?

Adjuvanzien sind Inhaltsstoffe, die die Wirkung des Impfstoffes verstärken sollen. Damit kann die Menge des Impfstoffes bei Zugabe von Adjuvans verringert werden bei gleich bleibender Impfwirkung. Die Beigabe von Adjuvanzien kann die Nebenwirkungen der Impfung erhöhen, zum Beispiel Schmerzen an der Einstichstelle. Langfristige Impfschäden bis hin zu Lähmungserscheinungen können, auch wenn sie sehr selten sind, nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Die in Deutschland für die Bevölkerung zur Verfügung stehenden Impfstoffe enthalten Adjuvanzien, die teilweise schon bei anderen Impfstoffen beigefügt waren und zumindest dort keine wesentlichen Nebenwirkungen gezeigt haben. Weitere Fragen kann Ihnen der Hausarzt oder der impfende Arzt beantworten.
17. Wo kann ich mich gegen die Wintergrippe (saisonale Grippe) impfen
Gegen die saisonale Grippe kann man sich beim Hausarzt oder einzelnen Fachärzten (z.B. Kinderärzten, Frauenärzten) impfen lassen. Die Schwerpunktpraxen für die Impfung gegen Schweinegrippe können vereinzelt gegebenenfalls auch gegen die Wintergruppe impfen; dies ist nur nach Rücksprache möglich. In der Regel wird der Hausarzt gegen die Wintergrippe impfen, die Schwerpunktpraxis gegen die Schweinegrippe.
18. Schützt die Wintergrippeimpfung auch gegen die Schweinegrippe?

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Virustypen, daher schützt die Impfung gegen die Wintergrippe nicht gegen die Schweinegrippe. Für einen vollständigen Impfschutz sowohl gegen die Wintergrippe als auch gegen die Schweinegrippe benötigen Sie also 2 verschiedene Impfungen. 19. Kann die Wintergrippeimpfung und die Schweinegrippeimpfung
gleichzeitig erfolgen? Wird ein zeitlicher Abstand empfohlen?
Eine gleichzeitige Verabreichung ist möglich, es ist kein zeitlicher Abstand notwendig. Die Impfung gegen Wintergrippe wird allerdings durch die Hausärzte / Kinderärzte vorgenommen, die Schweinegrippeimpfung durch sogenannte Schwerpunktpraxen und die Gesundheitsämter.
20. Was kann ich tun, um mich und andere vor Ansteckung zu schützen?

Halten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene ein! Dazu zählen besonders: • Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen • Häufiges Händewaschen nach Personenkontakten, vor dem Essen, nach • Vermeiden von Berührungen des Mundes, der Nase, der Augen • Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern • In Gemeinschaftseinrichtungen häufige intensive Raumlüftung • Fieberhaft Erkrankte sollten im eigenen Interesse und zum Schutze anderer • Vermeidung des direkten Kontaktes zu möglicherweise erkrankten Personen Wer wird im Land Bremen geimpft?
Nach der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission der Bundesrepublik (STIKO) sollen 3 Gruppen zeitlich nacheinander geimpft werden: 1. Medizinisches Personal (z. B. Bedienstete in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen), Polizei und Feuerwehr (in Bremen nur Berufsfeuerwehr) Chronisch Kranke (z. B. Menschen mit Lungenerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, Diabetes, krankhaftem Übergewicht, Schwangere. alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger Zum Ablauf der Impfaktion werden rechtzeitig weitere Informationen bekannt gegeben werden z. B. im Internet unter www.schweinegrippe.bremen.de, während der Impfaktion über die Hotline unter den Nummern 0421/361-1 44 44 (Bremen) oder 0471/596-1 44 44 (Bremerhaven) und in örtlichen Zeitungen. Das Land Bremen bereitet sich gegenwärtig auf den geordneten Ablauf der Impfaktion vor und steht dabei in engem Kontakt mit allen relevanten bremischen Einrichtungen (z.B. Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Betriebsärzte, Logistik- und Transporteinrichtungen. Wo kann man sich impfen lassen?
Der „Schweinegrippe“-Impfstoff ist nicht im freien Handel erhältlich. Medizinisches Personal, Feuerwehr und Polizei wird über Betriebsärzte bzw. die Gesundheitsämter geimpft. Chronisch Kranke und impfwillige Bürger werden im Anschluss in sogenannten Schwerpunktpraxen oder den bremischen Gesundheitsämtern geimpft (Liste mit allen Adressen im Flyer auf dieser Seite) Sollte ich mich überhaupt impfen lassen?
Grundsätzlich besteht die Empfehlung der Impfung sowohl für die saisonale als auch die Schweine-Grippe durch die WHO und die STIKO (Ständige Impfkommission). Sie können sich auch informieren in den Medien oder im Internet unter www.rki.de, www.wir-gegen-viren.de Individuelle Fragen müssen Sie mit Ihrem Hausarzt, den Ärzten in den Impf-Schwerpunktpraxen oder in den Gesundheitsämtern besprechen. Können Schwangere und Kinder auch die Impfung bekommen?
Kinder können ab einem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Für Schwangere ab dem 2. Trimenon und Wöchnerinnen liegt ebenfalls eine Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) vor. Die STIKO weist aber darauf hin, dass die Impfung grundsätzlich nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung, insbesondere bei chronisch Kranken, Kindern und Schwangeren vorgenommen werden soll. Die Frage kann grundsätzlich nur im Einzelfall entschieden werden. Zur Beratung stehen die Haus- und Fachärzte sowie das Gesundheitsamt zur Verfügung. Wo kann man sich in Bremen/allgemein weiter informieren?
Aktuelle und ausführliche Informationen sind am einfachsten im Internet zu finden, zum Beispiel auf den Influenza-Seiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de und www.wir-gegen-viren.de. Fragen zu den Impfungen auch beim Paul-Ehlich-Institut, zuständig für die Zulassung von Impfstoffen unter www.pei.de. In Bremen unter www.schweinegrippe.bremen.de.und der Hotline der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unter 0421/361-14444 und 0471/596-14444 Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine kostenlose Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet. (Telefon: 030 346 465 100). Warum gibt es unterschiedliche Empfehlungen zu prioritären Gruppen bei
den Impfungen gegenSchweinegrippe und Wintergrippe (saisonale
Grippe)?
Die Krankheitsverläufe und die betroffenen Personenkreise sind unterschiedlich.
Bei der Schweinegrippe werden eher die jüngeren und mittleren Jahrgänge
krank, bei der Wintergrippe eher die ganz jungen und alten Menschen.
Bei beiden Erkrankungen sind insbesondere chronisch kranke Menschen
besonders gefährdet für einen schwereren Krankheitsverlauf und
Komplikationen.
Besteht ein Impfzwang?
Nein, die Impfung wird nur empfohlen, ein Impfzwang besteht nicht. Was kostet mich die Impfung?
Die Impfung ist kostenfrei. In den Impf-Schwerpunktpraxen muß auch keine Praxisgebühr bezahlt werden. Bietet die Impfung einen Schutz gegen eine 2. Welle der Schweinegrippe?
Nach den bisherigen Untersuchungen werden für einen umfassenden Impfschutz 2 Impfungen im Abstand von mindestens 2 Wochen empfohlen. Bereits ca. 10 Tage nach der 1. Impfung wird nach bisherigem Stand des Wissens bei vielen Geimpften ein ausreichender Impfschutz gegen die Schweinegrippe aufgebaut. Man geht davon aus, dass zumindest ein Teilschutz bestehen bleibt, auch wenn sich das Virus noch verändern sollte. 10. Ich bin im x. Monat schwanger? Soll ich mich impfen lassen? Gibt es
spezielle Beratungsstellen bzw. Impfstellen für Schwangere?
11. Ist die Impfung für Kinder bzw. Säuglinge empfohlen? Gibt es spezielle
Beratungs- bzw. Impfstellen für Kinder?
Natürlich können alle Impfstellen auch Kinder impfen, sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven gibt es aber auch spezielle Impfstellen für Kinder (siehe Liste im Flyer auf dieser Seite), auch in den Gesundheitsämtern können Impfungen durch Kinderärzte durchgeführt werden. Sorgeberechtigter
das Kind zur Impfung begleiten?
Ja, natürlich. Ab 16 Jahre ist die Begleitung durch Sorgeberechtigte wünschenswert, aber nicht mehr unbedingt erforderlich.
13. Ich leide unter x . Soll / Kann ich mich impfen lassen?

Grundsätzlich sollten sie dies zunächst mit Ihrem behandelnden Hausarzt besprechen. Die Hausärzte können individuell bei bestimmten Vorerkrankungen beraten, ob eine Impfung gegen Schweinegrippe sinnvoll oder nicht angezeigt ist. Auch die impfenden Ärzte stehen für Beratungen zur Verfügung.
14. Mit welchen Nebenwirkungen bzw. welchen Impfreaktionen muss ich
rechnen?
Nach bisherigem Stand des Wissens wird die Impfung gegen Schweinegrippe von den Impflingen gut vertragen. Nebenwirkungen betreffen insbesondere Reaktionen an der Einstichstelle, seltener auch ein leichtes Krankheitsgefühl mit geringem Temperaturanstieg oder leichten Kopf- und Gliederschmerzen. Langfristige Impfschäden wie Lähmungen können, auch wenn sie sehr selten sind, nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Als Schwangere sollten Sie in jedem Fall vorher ärztlichen Rat einholen! Weitere Fragen kann Ihnen der Hausarzt oder der impfende Arzt beantworten.
15. Was passiert, wenn ich Impfschäden erleide?

Die Impfung wird von der STIKO (Ständigen Impfkommision am Robert- Koch Institut) empfohlen, Bund und Länder haften somit vollständig bei Impfschäden.
16. Ich habe davon gehört, dass es Impfstoffe mit sogenannten Adjuvanzien
gibt? Was sind Adjuvanzien? Wofür sind Adjuvanzien im Impfstoff
erforderlich? Wird die Impfung mit einem Impfstoff mit Adjuvanzien gut
vertragen? Gibt es auch Impfstoff ohne Adjuvanzien? Ist der Impfstoff
ausreichend getestet? Ist es zutreffend, dass erstmals ein Impfstoff mit
Adjuvanzien eingesetzt wird?

Adjuvanzien sind Inhaltsstoffe, die die Wirkung des Impfstoffes verstärken sollen. Damit kann die Menge des Impfstoffes bei Zugabe von Adjuvans verringert werden bei gleich bleibender Impfwirkung. Die Beigabe von Adjuvanzien kann die Nebenwirkungen der Impfung erhöhen, zum Beispiel Schmerzen an der Einstichstelle. Langfristige Impfschäden bis hin zu Lähmungserscheinungen können, auch wenn sie sehr selten sind, nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Die in Deutschland für die Bevölkerung zur Verfügung stehenden Impfstoffe enthalten Adjuvanzien, die teilweise schon bei anderen Impfstoffen beigefügt waren und zumindest dort keine wesentlichen Nebenwirkungen gezeigt haben. Weitere Fragen kann Ihnen der Hausarzt oder der impfende Arzt beantworten.
17. Wo kann ich mich gegen die Wintergrippe (saisonale Grippe) impfen
Gegen die saisonale Grippe kann man sich beim Hausarzt oder einzelnen Fachärzten (z.B. Kinderärzten, Frauenärzten) impfen lassen. Die Schwerpunktpraxen für die Impfung gegen Schweinegrippe können vereinzelt gegebenenfalls auch gegen die Wintergruppe impfen; dies ist nur nach Rücksprache möglich. In der Regel wird der Hausarzt gegen die Wintergrippe impfen, die Schwerpunktpraxis gegen die Schweinegrippe.
18. Schützt die Wintergrippeimpfung auch gegen die Schweinegrippe?

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Virustypen, daher schützt die Impfung gegen die Wintergrippe nicht gegen die Schweinegrippe. Für einen vollständigen Impfschutz sowohl gegen die Wintergrippe als auch gegen die Schweinegrippe benötigen Sie also 2 verschiedene Impfungen. 19. Kann die Wintergrippeimpfung und die Schweinegrippeimpfung
gleichzeitig erfolgen? Wird ein zeitlicher Abstand empfohlen?
Eine gleichzeitige Verabreichung ist möglich, es ist kein zeitlicher Abstand notwendig. Die Impfung gegen Wintergrippe wird allerdings durch die Hausärzte / Kinderärzte vorgenommen, die Schweinegrippeimpfung durch sogenannte Schwerpunktpraxen und die Gesundheitsämter.
20. Was kann ich tun, um mich und andere vor Ansteckung zu schützen?

Halten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene ein! Dazu zählen besonders: • Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen • Häufiges Händewaschen nach Personenkontakten, vor dem Essen, nach • Vermeiden von Berührungen des Mundes, der Nase, der Augen • Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern • In Gemeinschaftseinrichtungen häufige intensive Raumlüftung • Fieberhaft Erkrankte sollten im eigenen Interesse und zum Schutze anderer • Vermeidung des direkten Kontaktes zu möglicherweise erkrankten Personen 21. Gibt es auch Medikamente gegen die Grippe?
Ja, Tamiflu und Relenza. Beide Mittel sind bei der Wintergrippe und der Schweinegrippe wirksam. Beide Mittel verhindern aber nicht eine Infektion, sondern schwächen nur die Symptome etwas ab. Gegen eine Infektion können nur die Impfungen schützen. Allerdings wird eine individuelle Bevorratung mit diesen antiviralen Arzneimitteln nicht empfohlen. Diese Arzneimittel sollen auch wegen der Nebenwirkungen nur unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden. Das ist auch deshalb wichtig, weil Unterdosierungen die Entstehung von resistenten Viren begünstigen können. Zudem ist die Eigendiagnose einer Influenza unzuverlässig; die Influenza kann mit vielen anderen akuten Erkrankungen verwechselt werden. 22. Wann ist es sinnvoll, mich mit antiviralen Mitteln (z.B. Tamiflu, Relenza)
behandeln zu lassen?
Eine medikamentöse Behandlung bei Infektion mit Schweinegrippe ist immer dann sinnvoll, wenn diese z.B. einen schweren Verlauf nimmt oder der Erkrankte chronische Vorerkrankungen hat. Diese Entscheidung sollte immer der behandelnde Arzt treffen. Eine vorsorgliche Einnahme der o.g. Medikamente wird nicht empfohlen. 23. Wie ist Bremen / Bremerhaven auf eine Pandemie vorbereitet?
Das Land Bremen hat sich seit mehreren Jahren in Absprache mit dem Bund, dem Robert-Koch-Institut und den anderen Bundesländern auf eine Influenzapandemie vorbereitet. Ein Influenzapandemieplan des Landes Bremen wurde bereits 2006 erstellt. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales steht in engem Kontakt zu den Gesundheitsämtern in Bremen, Bremerhaven und zum Hafengesundheitsamt Bremerhaven/Bremen. Die Gesundheitsbehörden des Landes kooperieren in einem engen Netz mit weiteren Landes- und Bundeseinrichtungen (z.B. Robert-Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut, Bundesministerium für Gesundheit). Die Gesundheitsbehörden haben viele Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Betroffene schnell behandelt, weitere Ansteckungen möglichst vermieden werden und die Verbreitung verlangsamt wird. Erkrankte Menschen können mit antiviralen Arzneimitteln behandelt werden, die nach ärztlicher Verordnung in Bremen in ausreichender Menge in Apotheken zur Verfügung stehen. Weiterhin hat Bremen antivirale Mittel als Reserve eingelagert. Die beste Vorbeugung Impfstoffes aus. Es wird derzeit geprüft, ob eventuell auch eine einmalige Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet. Diese Frage kann zur Zeit aber noch nicht abschließend beantwortet werden. 21. Gibt es auch Medikamente gegen die Grippe?
Ja, Tamiflu und Relenza. Beide Mittel sind bei der Wintergrippe und der Schweinegrippe wirksam. Beide Mittel verhindern aber nicht eine Infektion, sondern schwächen nur die Symptome etwas ab. Gegen eine Infektion können nur die Impfungen schützen. Allerdings wird eine individuelle Bevorratung mit diesen antiviralen Arzneimitteln nicht empfohlen. Diese Arzneimittel sollen auch wegen der Nebenwirkungen nur unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden. Das ist auch deshalb wichtig, weil Unterdosierungen die Entstehung von resistenten Viren begünstigen können. Zudem ist die Eigendiagnose einer Influenza unzuverlässig; die Influenza kann mit vielen anderen akuten Erkrankungen verwechselt werden. 22. Wann ist es sinnvoll, mich mit antiviralen Mitteln (z.B. Tamiflu, Relenza)
behandeln zu lassen?
Eine medikamentöse Behandlung bei Infektion mit Schweinegrippe ist immer dann sinnvoll, wenn diese z.B. einen schweren Verlauf nimmt oder der Erkrankte chronische Vorerkrankungen hat. Diese Entscheidung sollte immer der behandelnde Arzt treffen. Eine vorsorgliche Einnahme der o.g. Medikamente wird nicht empfohlen. 23. Wie ist Bremen / Bremerhaven auf eine Pandemie vorbereitet?
Das Land Bremen hat sich seit mehreren Jahren in Absprache mit dem Bund, dem Robert-Koch-Institut und den anderen Bundesländern auf eine Influenzapandemie vorbereitet. Ein Influenzapandemieplan des Landes Bremen wurde bereits 2006 erstellt. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales steht in engem Kontakt zu den Gesundheitsämtern in Bremen, Bremerhaven und zum Hafengesundheitsamt Bremerhaven/Bremen. Die Gesundheitsbehörden des Landes kooperieren in einem engen Netz mit weiteren Landes- und Bundeseinrichtungen (z.B. Robert-Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut, Bundesministerium für Gesundheit). Die Gesundheitsbehörden haben viele Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Betroffene schnell behandelt, weitere Ansteckungen möglichst vermieden werden und die Verbreitung verlangsamt wird. Erkrankte Menschen können mit antiviralen Arzneimitteln behandelt werden, die nach ärztlicher Verordnung in Bremen in ausreichender Menge in Apotheken zur Verfügung stehen. Weiterhin hat Bremen antivirale Mittel als Reserve eingelagert. Die beste Vorbeugung Impfstoffes aus. Es wird derzeit geprüft, ob eventuell auch eine einmalige Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet. Diese Frage kann zur Zeit aber noch nicht abschließend beantwortet werden. 24. Ist die Schließung von Schulen und Kindergärten in Bremen zu erwarten?
Informationen über die "Neue Grippe" (Neue Influenza H1N1) gibt es für Lehrer/innen und Erzieher/innen von den Gesundheitsbehörden. In einem Schreiben, das an alle Schulen und Kitas verschickt wurde, wird darüber informiert, wie man sich vor einer Infektion schützen kann und was zu tun ist, wenn man befürchtet, an der Grippe erkrankt zu sein. In dem Schreiben wird außerdem deutlich gemacht, dass derzeit an vorsorgliche Schul- oder Kita-Schließungen nicht gedacht ist. Auch müssen "Kontaktpersonen" nicht zu Hause isoliert werden. Kinder, deren Eltern erkrankt sind, können die Schule oder Kita besuchen.

Source: http://www.bremerhaven.de/downloads/258/24044/FAQ.pdf

hcfo.org

C h a n g e s i n H e a l t h Ca r e F i n a n c i n g & O r g a n i z a t i o n ( H C F O ) key findings Encouraging Generic Use Can Yield Significant Savings Introduction Policymakers and health plans have explored Rising prescription drug costs continue to several strategies to encourage beneficiaries be an issue of importance to patients, health insurers, and the federal gover

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"Sixty-five and over" is defined as those 65 and over on 31 March 2013 (i.e. born on or before 31 March 1949). Asthma that requires continuous or repeated use of inhaled or systemic steroids or with previous exacerbations requiring hospital admission. Chronic obstructive pulmonary disease (COPD) including chronic bronchitis and emphysema; bronchiectasis, cystic fibrosis, interstitial lu

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